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   LSG Sachsen-Anhalt, 24.07.2012 - L 7 SB 21/11   

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https://dejure.org/2012,49094
LSG Sachsen-Anhalt, 24.07.2012 - L 7 SB 21/11 (https://dejure.org/2012,49094)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.07.2012 - L 7 SB 21/11 (https://dejure.org/2012,49094)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. Juli 2012 - L 7 SB 21/11 (https://dejure.org/2012,49094)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Bewertung entzündlich-rheumatischer und psychischer Erkrankungen im Schwerbehindertenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 69
    Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX; Zur Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) - Rheumatoide Arthritis; Asthma bronchiale

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 1/02 R

    Gewaltopferentschädigung - Schockschaden - Sekundäropfer - Primäropfer -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.07.2012 - L 7 SB 21/11
    Zuvor dienten der Praxis als Beurteilungsgrundlage die jeweils vom zuständigen Bundesministerium herausgegebenen "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht", die nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts als vorweggenommene Sachverständigengutachten eine normähnliche Wirkung hatten (vgl. BSG, Urteil vom 18. September 2003 - B 9 SB 3/02 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 3 Rdnr. 12, m.w.N.).
  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Anwendbarkeit der AHP 1996 - neuere

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.07.2012 - L 7 SB 21/11
    Zuvor dienten der Praxis als Beurteilungsgrundlage die jeweils vom zuständigen Bundesministerium herausgegebenen "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht", die nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts als vorweggenommene Sachverständigengutachten eine normähnliche Wirkung hatten (vgl. BSG, Urteil vom 18. September 2003 - B 9 SB 3/02 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 3 Rdnr. 12, m.w.N.).
  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 6/06 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - AHP 1996 Nr 26. 8 -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.07.2012 - L 7 SB 21/11
    Zudem hatte sich auch schon zu der früheren Fassung des § 69 Abs. 1 SGB IX eine ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gebildet, nach der trotz der Ersetzung des Schwerbehindertengesetzes durch das SGB IX inhaltlich das Beurteilungsgefüge der Anhaltspunkte maßgeblich geblieben war (vgl. BSG, Urt. v. 24. April 2008 - B 9/9a SB 6/06 R - in juris Rn. 15 m.w.N.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.08.2011 - L 7 SB 72/10

    Schwerbehindertenrecht - zum Grad der Behinderung bei einer Wegener-Granulomatose

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.07.2012 - L 7 SB 21/11
    Betrachtet man das Ausmaß der Organbeteiligung und die Auswirkungen auf den Allgemeinzustand durch die Therapie (vgl. dazu Urteil des Senats vom 18. August 2011 - L 7 SB 72/10) lassen sich keine objektivierbaren Erschwerungsgründe bei der Klägerin erkennen.
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